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VG Frankfurt/Main, 27.10.2009 - 9 L 1939/09.F |
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VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 9 L 1939/09.F (https://dejure.org/2009,35208)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
Beeinträchtigung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch vorzeitige Stellenübertragung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beeinträchtigung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch vorzeitige Stellenübertragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 27.10.2009 - 9 L 1939/09.F
- VGH Hessen, 21.12.2009 - 1 B 3048/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.10.2009 - 9 L 1939/09
Insoweit dürfen im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG keine überhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines möglichen sachlichen Erfolges in einem erneuten Auswahlverfahren gestellt werden (zum verfassungsrechtlichen Maßstab BVerfG 1. Kammer 2. Senat B. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - ZBR 2002, 427, 428 f.). - BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09
Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.10.2009 - 9 L 1939/09
Einen solchen Nachteil muss der Antragsteller im Hinblick auf seine Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG, Art. 134 HV, § 10 Abs. 1 S. 1 HGlG nicht hinnehmen (vgl. BVerwG 11.5.2009 - 2 VR 1.09; ständige Rechtsprechung der Kammer und des HessVGH). - BVerwG, 07.08.2001 - 2 VR 1.01
Erprobung auf höher bewertetem Dienstposten; Erprobungszeit -; Konkurrentenstreit
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.10.2009 - 9 L 1939/09
Dem steht nicht entgegen, dass es für die Erprobung in einem höher bewerteten Dienstposten nach der Rechtsprechung des BVerwG nicht darauf ankommt, ob ein Beamter, eine Beamtin den entsprechenden Dienstposten womöglich zu Unrecht versehen hatte (BVerwG B. v. 7.8.2001 - 2 VR 1/01 - DÖD 2001, 305, 306). - VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - zum …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.10.2009 - 9 L 1939/09
Der HessVGH hat bereits mit Beschluss vom 17.6.1997 (1 TG 2183/97 - HessVGRspr. 1998, 10 f.) entschieden, dass ein Dienstherr die Wahrnehmung von Aufgaben einer im Bestenausleseverfahren zu vergebenden Stelle durch eine darauf tätige Person dann beenden muss, wenn diese Person selbst Bewerber/in ist.
- VGH Hessen, 21.12.2009 - 1 B 3048/09 Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Oktober 2009 - 9 L 1939/09.F (V) - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.